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Liebe Mitglieder und Gäste des RFCM,

in diesem Jahr kann mangels zugelassener Krananlage und fehlendem Betreiber beim ADAC nicht gekrant werden. Das bedeutet, dass der Kran des RFCM die einzige Möglichkeit der Anlieger unseres Beckens ist, ihre Boote zu Wasser zu lassen, da die Arnsberger sich bisher nicht bereit erklärt haben, „fremde“ Boote zu kranen.

Der Vorstand hat beschlossen, dass wir die anderen Segler nicht im Stich lassen und entsprechende Krantermine anbieten werden. Organisatorisch wird es so laufen, dass unsere Mitglieder und Gäste natürlich bevorzugt behandelt werden. Daher bitten wir euch, möglichst zeitnah eure Wunschtermine mitzuteilen (ggfs. bitte gleich einen Alternativtermin benennen).

Da wir mit einem starken Andrang rechnen, haben wir zunächst ab Ostern jedes Wochenende und Mittwochnachmittage bis Mitte Mai eingeplant.

Wenn ihr noch Fragen habt, meldet euch einfach.

Herzliche Grüße
Euer Vorstand

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Liebe Mitglieder des RFCM,

auf der Mitgliederversammlung am vergangenen Sonntag hatten wir über die Situation gesprochen, dass in diesem Jahr der ADAC nicht kranen wird, d.h. wir erwarten dutzende von booten, die bei uns kranen möchten. Vor diesem Hintergrund hatte ich gefragt, wer Krandienste und/oder Helferdienste beim Kranen infos/downloads/2026 Krantermine RFCM.xlsxübernehmen kann und möchte.

Ich bitte euch daher, mir möglichst bis Donnerstag mitzuteilen, wann ihr entsprechende Krandienste leisten könntet (Wunschtermine, bitte aber auch Alternativtermine mit angeben). Ich werde auf der Grundlage der Rückmeldungen versuchen, die Dienste halbwegs gleichmäßig an alle zu verteilen.

Erne könnt ihr dazu auch den beiliegenden Kalender nutzen und euch direkt eintragen.

Bei Fragen ruft einfach an.

LG
Barney

2026 Krantermine RFCM

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From: Sp-B-Post <SP-B-Post@ruhrverband.de>
Sent: Tuesday, October 8, 2024 1:37 PM
Cc: Ralf Stötzel <rst@ruhrverband.de>; Linda Brüser <lli@ruhrverband.de>; Ludger Harder <lha@ruhrverband.de>; Michael Strocka <mto@ruhrverband.de>; Frank Roesler <fre@ruhrverband.de>; Antje Nielinger-Teuber <ani@ruhrverband.de>
Subject: Ruhrverbandstalsperren/-stauseen - Beendigung Einsatz VC 17 M als Antifoulingfarbe

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe GeschäftspartnerInnen des RV,

die Firma Akzo Nobel Hilden GmbH, Düsseldorfer Straße 96-100, 40721 Hilden hat über ihre Vertriebsfirma „International“ darüber informiert, dass die Produktion der Antifouling-Farbe VC 17 M eingestellt wurde. Grund sind die von dieser Farbe ausgehenden und von einer unabhängigen finnischen Organisation festgestellten erheblichen Umweltbelastungen. Eine Verwendung dieses Produkts wird nur noch für den Atlantik empfohlen. https://www.12seemeilen.de/blog/verbot-von-vc-17m-entdecke-unsere-alternativen/

Die Antifouling-Farbe VC 17 M wird/wurde nach unseren Unterlagen von den meisten SeglerInnen der Ruhrverbandstalsperren und -stauseen eingesetzt.

Der Ruhrverband untersagt nach Kenntnis des Sachverhalts mit Ende der Segelsaison 2024 (Stichtag 15.11.2024) die Erneuerung von Antifouling-Anstrichen mit dem Produkt „International VC 17 M“ auf Booten, die in den Folgejahren auf den Ruhrverbandstalsperren- und -stauseen eingesetzt werden sollen.

Vorhandene Antifouling-Anstriche VC 17 M auf Booten sind ab Herbst 2024 bis spätestens zum Saisonbeginn 2027 mit anderen Produkten zu überstreichen.
Wir bitten die Vereinsvorstände der Segelclubs bzw. die gewerblichen Bootsboxenanbieter sicherzustellen, dass dies von allen Vereinsmitgliedern oder BootsboxenmieterInnen eingehalten wird. Es ist zweckmäßig zu dokumentieren, welcher neuer Antifouling-Anstrich bei welchem Boot ab welchem Datum zum Einsatz kommt.

Ausdrücklich verweisen wir an dieser Stelle auf unseren Abs. 3.4 (letzten beiden Sätze) unserer Freizeitordnung, dass Hochdruckreinigungsarbeiten an Bootsrümpfen im Uferbereich der Talsperren- und Stauseen zu unterlassen sind. https://ruhrverband.de/fileadmin/pdf/sport_und_freizeit/Freizeitordnung.pdf

Die Internationale Wassersportgemeinschaft Bodensee e.V., Neue Messe 1, 88046 Friedrichshafen gibt Empfehlungen zum Einsatz von Antifouling-Anstrichen heraus. https://iwgb.net/downloads/
Hier bedient Sie sich einer längeren Publikation des Bundesumweltamts. https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/421/publikationen/190514_uba_lf_antifouling_bf.pdf

Wir bitten daher alle SeglerInnen und BootsbetreiberInnen, sich noch einmal über die Gefährdung von Antifouling-Anstrichen für die Gewässerbiozönose zu informieren, und nach Möglichkeit Antifouling-Anstriche zu verwenden, die auch keine kupferhaltigen Bestandteile aufweisen. In der Produktwahl sind Sie frei, solange eine Zulassung der jeweiligen Antifouling-Farbe für den Binnenbereich bzw. Binnenseen besteht.

Die Einflüsse des Klimawandels auf die Ruhrverbandstalsperren und -stauseen sind bereits jetzt erkennbar. Die Begriffe „starke Absenkung, Tiefenwasserbelüftung, Blaualgenentwicklung“ sind Ihnen allen in den letzten Jahren präsent geworden. Bitte helfen Sie mit, dass durch möglichst geringe Schadstoffeinträge von Ihren Booten nicht auch noch die Gewässerbiozönose weiter zusätzlich deutlich beeinträchtigt oder sogar gefährdet wird. Sie unterstützen damit auch die sichere Trinkwasserversorgung von rund 4,6 Millionen Menschen im Ruhrgebiet und darüber hinaus.

Mit besten Grüßen
i.V. Antje Nielinger-Teuber

Antje Nielinger-Teuber
Assessorin des Baufachs, Dipl.-Ing.
Stellvertretende Abteilungsleiterin Betrieb Talsperren und Stauseen

Ruhrverband
Geschäftsbereich Technischer Betrieb
Abteilung Betrieb Talsperren und Stauseen
Kronprinzenstraße 37
45128 Essen

Telefon: 0201/178-2613
Telefax: 0201/178-2605
E-Mail: ani@ruhrverband.de
Internet: www.ruhrverband.de

Verbandsrat: Oberbürgermeister Thomas Kufen (Vorsitzender)
Vorstand: Prof. Dr.-Ing. Norbert Jardin (Vorsitzender), Christoph Gerbersmann, Carolin-Beate Fieback

Der Ruhrverband ist verantwortlicher Träger der umfassenden Wasserwirtschaft im gesamten Flussgebiet der Ruhr mit einem
System von Talsperren zur Bewirtschaftung der Wassermengen und einem flächendeckenden Netzwerk von Abwasserbehand-
lungsanlagen und Ruhrstauseen zur Reinhaltung der Gewässer für 60 Kommunen.

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